Allgemeine Geschäftsbedingungen
​1. Geltung der Geschäftsbedingungen
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Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
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Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäfts-bedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Bildauffassung und Bildgestaltung vom Fotografen ausdrücklich an. Macht der Kunde nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
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Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Werks bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
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Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetztes zu. Jede Verbreitung oder Vervielfältigung i.S. vom §60 UrhG der vom Fotografen erstellten Fotos bedarf jeweils ausdrücklicher Genehmigung.
Die Fotos dürfen nicht in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien abgedruckt werden, es sein denn, der Kunde erwirbt das dementsprechende Nutzungsrecht und vereinbart dieses mit dem Fotografen.
Bei Verwendung der Fotos kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden.
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Dieses lautet: © Ann-Christine Krings oder © AC Krings
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Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Copyright-Aufdrucke auf den Fotos / in den Dateien dürfen nicht entfernt werden.
Die vom Fotografen erstellten Fotos sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Untersagt sind Weitergabe an Dritte und Nutzung für andere Zwecke. Dies betrifft auch Tochterunternehmen und angegliederte Dritte.
Diese Rechte können jedoch vor einer etwaigen Nutzung erworben werden.
Relevant für die Art der Nutzung sind hierbei:
Verbreitungsgebiet ( Deutschland, Europa, Welt), Nutzungsdauer, Nutzungsart / Medienart (Print, online, Displays, etc.), werblich oder redaktionell, Abbildungsgröße in cm oder ppi, Auflage und Verbreitungsgebiet des Druckerzeugnisses.
Jede Änderung / Erweiterung der Nutzung ist zustimmungs- und honorarpflichtig.
Dies gilt auch für Veränderungen und Vervielfältigungen des Bildmaterials bzw. anderer Leistungen.
Fotos und andere urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Fotografen / Urhebers in sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, X, Facebook, Xing, LinkedIn, etc.) veröffentlicht werden.
Urheberrechtsverstöße werden rechtlich verfolgt.
Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben Eigentum des Fotografen und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder mit Copyright-Aufdruck, die zur Auswahl übergeben wurden, bleiben das Eigentum des Fotografen und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden. Jede Änderung der Nutzungsdauer und –art sind mitzuteilen.
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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen
Bei unberechtigter Nutzung eines Fotos oder einer anderen Leistung (Abdruck, Vervielfältigung, Weitergabe, o.ä.) ist für jede einzelne Nutzung das Fünffache des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Grundlage sind hierfür die MfM-Liste oder ähnliche Standeswerke für Designer, Grafiker o.ä.
Bei unterlassenem, falschem, fehlplaziertem Urheberrechtsvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Honorars zu zahlen.
Durch Strafzahlungen aller Art wird kein Nutzungsrecht erworben.
3. Vergütung
Rechnungen sind mit dem Erhalten fällig.
Bis zur Begleichung der vollständigen Rechnungssumme bleiben sämtliches geliefertes Material und jede Leistung im Besitz des Urhebers und dürfen nicht veröffentlicht werden.
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die End-Preise inkl. Mehrwertsteuer aus.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Der Kunde hat das Recht einen Aufnahmetermin zu kündigen. Der Termin muss allerdings mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten ist der Fotograf berechtigt, eine nach h § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
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4. Haftungsausschluss
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen sowie abgebildeter Orte oder Objekte.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.
Beim Erwerb von Fotos in digitaler Form haftet der Fotograf nicht für Farbabweichungen bei Ausbelichtungen auf anderem Fotopapier oder anderen Fotolaboren, als der Fotograf diese nutzt.
Die Zusendung und Rücksendungen von Fotos, CD´s oder Vorlagen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Beim Versenden haftet der Fotograf nicht bei etwaigen Schäden durch den Lieferdienst.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Videografen / Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Videograf / Fotograf verwahrt die digitalen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten digitalen Daten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. .
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
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